Rechtsprechung
BFH, 17.08.1972 - IV R 104/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Buchführender Landwirt - Gebäude der alten Hofstelle - Notwendiges Betriebsvermögen - Verlegung der Betriebstätte - Landwirtschaftliche Nutzung - Gewillkürtes Betriebsvermögen
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- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 107, 132
- DB 1972, 2285
- BStBl II 1972, 924
- BStBl II 1972, 942
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 09.01.1964 - IV 274/63 U
Voraussetzungen für die Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen
Auszug aus BFH, 17.08.1972 - IV R 104/71
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. unter anderem Urteil IV 274/63 U vom 9. Januar 1964, BFH 78, 243, BStBl III 1964, 97) kann allein in der Tatsache, daß die alten Hofgebäude nach der Verlegung der Hofstelle vom Steuerpflichtigen nicht mehr betrieblich (landwirtschaftlich) genutzt, sondern überwiegend an Gewerbetreibende vermietet wurden, keine Entnahme dieser Gebäude aus dem Betriebsvermögen gesehen werden, wie der Betriebsprüfer und das FA offenbar angenommen haben.Bei solchen bisher zum notwendigen Betriebsvermögen gehörigen Wirtschaftsgütern bedarf es zur Bejahung einer gewissen objektiven Beziehung zum Betrieb keines weiteren Nachweises (vgl. BFH-Urteil IV 274/63 U).
- BFH, 29.04.1970 - IV R 192/67
Bewertung eines Wochenendehauses als Privatvermögen bei Verwendung zu eigenen …
Auszug aus BFH, 17.08.1972 - IV R 104/71
Wie das FA selbst zutreffend dargelegt hat, setzt jede Entnahme von Betriebsvermögen eine Entnahmehandlung des Steuerpflichtigen in dem betreffenden Wirtschaftsjahr voraus (vgl. BFH-Urteil IV R 192/67 vom 29. April 1970, BFH 99, 523, BStBl II 1970, 754). - BFH, 30.07.1964 - IV 20/63 U
Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen …
Auszug aus BFH, 17.08.1972 - IV R 104/71
Wie der erkennende Senat im Urteil IV 20/63 U vom 30. Juli 1964 (BFH 80, 274, BStBl III 1964, 572) betont hat, kann auch ein buchführender landwirtschaftlicher Betrieb gewillkürtes Betriebsvermögen haben.
- BFH, 26.11.1987 - IV R 171/85
1. Keine Grundstücksentnahme durch Bestellung eines entgeltlichen Erbbaurechts - …
Diese Grundstücksnutzung verhielt sich vielmehr wie vergleichsweise die Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks zu dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb des Vaters des Klägers neutral (vgl. bzgl. der Vermietung und Verpachtung der alten Hofstelle eines ausgesiedelten Bauern Senatsurteil vom 17. August 1972 IV R 104/71, BFHE 107, 132, BStBl II 1972, 942; bzgl. der Einkünfte aus Gewerbebetrieb BFH-Urteil vom 1. Oktober 1986 I R 96/83, BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113). - BFH, 19.06.1975 - VIII R 13/74
Entnahme - Eindeutige Entnahmehandlung - Feststellung einer Entnahmehandlung - …
Die notwendige betriebliche Bindung eines zum gewillkürten Betriebsvermögen geeigneten Wirtschaftsgutes besteht nur so lange fort, als eine Entnahmehandlung fehlt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 17. August 1972 IV R 104/71, BFHE 107, 132, BStBl II 1972, 942; vgl. auch Urteil des Senats vom 14. November 1972 VIII R 100/69, BFHE 108, 304, BStBl II 1973, 289). - OLG Köln, 29.04.1998 - 13 U 114/97
Steuerberaterhaftung; Aufgabenbereich, haftungsrechtlicher Ursachenzusammenhang …
So scheiden etwa Gebäude einer früheren Hofstelle, die bisher zum notwendigen Betriebsvermögen gehörten, grundsätzlich nicht schon deshalb aus dem Betriebsvermögen aus, weil sie nach der Verlegung der Betriebsstätte nicht mehr landwirtschaftlich genutzt, sondern an Gewerbetreibende vermietet werden (BFH, BStBl. II 1972, 942).